AGB

AGB

ALLGEMEINE REISEVERMITTLUNGS BEDINGUNGEN

1 ANWENDUNGSBEREICH

  • KREUZFAHRTLIEBE, ist Reisevermittler und vermittelt den Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und den jeweiligen Leistungserbringern (Kreuzfahrtengesellschaft, Fluggesellschaft etc.). Die Verträge kommen direkt zwischen dem Kunden und den gebuchten Leistungserbringern zustande.
  • Bei Buchung mehrerer Leistungen verschiedener Leistungserbringer, wie z.B. Kreuzfahrt und Flug, schließt der Kunde mit jedem Leistungserbringer einen separaten Vertrag ab. Jeder Vertrag besteht unabhängig der anderen Verträge. Vertragsänderungen und Stornierungen betreffen immer nur den entsprechenden Vertrag und lassen die anderen Verträge unberührt.
  • Die Durchführung der gebuchten Reise und/oder weiterer gebuchten Leistungen ist alleinige Pflicht des gebuchten Leistungserbringers zu dessen Vertrags- und Reisebedingungen

2 ABSCHLUSS DES VERMITTLUNGSVERTRAGES

  • Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (E-Mail/WHATSAPP/Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
  • Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und der gewünschten Reederei, dem Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft (Leistungsträger). Für die Bedingungen der vermittelten Leistungen verweisen wir informationshalber auf die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters:
  • Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Leistungserbringer bzw. KREUZFAHRTLIEBE ggf. unverzüglich auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

3 INFORMATIONEN UND REISEUNTERLAGEN

  • Bei Kreuzfahrten hat der Kunde nach Erhalt der Reisebestätigung den Check-in online selbst vorzunehmen.
  • Der Kunde hat die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen von diesem zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommet der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.
  • Die Reiseunterlagen (Schiffsvoucher, Flugticket, etc.) erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung des Reisepreises ca. 10 Tage vor Einschiffung in der Regel per E-Mail. Sollte der Kunde die Reisedokumente nicht innerhalb dieser Frist erhalten, hat er KREUZFAHRTLIEBE umgehend zu informieren.

4 REISERÜCKTRITT UND ÄNDERUNGEN DURCH DEN REISENDEN

  • Bei Reiserücktritt und Änderungen durch den Reisenden (z.B. Name, Personenanzahl, Datum, etc.) gelten die Stornierungsgebühren und -fristen der jeweiligen Reedereien.
  • KREUZFAHRTLIEBE empfiehlt, gleichzeitig mit der Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Sie deckt in der Regel die Stornierungskosten bis Reiseantritt bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Kunden oder naher Angehöriger.

5 HAFTUNG

KREUZFAHRTLIEBE haftet aus diesem Vermittlungsvertrag grundsätzlich nur für Schäden, die dem Kunden infolge einer von KREUZFAHRTLIEBE vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von KREUZFAHRTLIEBE verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung des Vermittlungsvertrages entstanden sind, haftet KREUZFAHRTLIEBE auch dann, wenn KREUZFAHRTLIEBE lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die vermittelte Reiseleistung zu besorgen, sich zu diesem Zweck um den Vertragsabschluss zu bemühen, die erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben und den Hauptvertrag ordnungsgemäß abzuwickeln. Für Schäden, die dem Kunden während der Reise entstehen, haftet KREUZFAHRTLIEBE als Vermittler nicht. Die Haftung von KREUZFAHRTLIEBE im Falle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von KREUZFAHRTLIEBE bleibt hiervon unberührt. KREUZFAHRTLIEBE haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen.

6 EINREISEVORSCHRIFTEN, VISA UND VERSICHERUNGEN

  • Bitte beachten Sie sowohl unsere als auch die Informationen des jeweiligen Leistungsträgers zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt.
  • Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den Ihnen vorliegenden Leistungsbeschreibungen der Reiseveranstalter enthalten sind.
  • Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass Sie und Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
  • Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.
  • Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch Sie und Ihre Mitreisenden.
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung abgeschlossen werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht.
  • Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
  • Wir haften nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

7 DATENSCHUTZ

  • Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

8 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
  • Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder dem begründeten Verdacht, dass ein Verstoß vorliegt, ist KREUZFAHRTLIEBE jederzeit berechtigt, den jeweiligen Kunden von der Nutzung dieser Website und/oder Services auszuschließen, sobald die bereits getätigten Buchungen abgeschlossen sind.
  • Wir weisen darauf hin, dass der Abruf und die Speicherung des Vertragstextes nur bei Vertragsschluss möglich sind. Danach ist er Ihnen nicht mehr zugänglich.
  • Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9 SALVATORISCHE KLAUSEL

  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

REISEVERMITTLER:
KREUZFAHRTLIEBE
Inh. Michael Büttner
Bertolt-Brecht-Str. 21
49525 Lengerich

Lengerich, den 02. März 2015

MEIN SCHIFF, AIDA, KREUZFAHRT